Vorvertragliche Informationen zum Darlehensvermittlungsvertrag
(§ 655a Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. Artikels 247 § 13 Absatz 2 und § 13b Absatz 1 EGBGB)
Für Ratenkredite und Restschuldversicherungen, die über www.finn-kredit.de vermittelt werden, ist die Finn-Kredit, Winsener Straße 57, 21077 Hamburg Ihr Vermittler.
Vor dem Abschluss eines Darlehensvermittlungsvertrages möchten wir Sie über einige wichtige Dinge informieren. Bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Informationen aufmerksam durch. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gern jederzeit an.
Wie erreichen Sie uns?
Unsere Kontaktdaten lauten:
Finn-Kredit
Winsener Straße 57
21077 Hamburg
Telefon: +49 163 7956488
E-Mail: info@finn-kredit.de
Finn-Kredit ist bei der Handelskammer Hamburg unter der Registernummer D-PQB2-OSV7E-75, eingetragen und wird vom Inhaber Maximilian Moza vertreten.
Welche Befugnisse hat Finn-Kredit?
Als Darlehensvermittler sowie Vermittler für Restschuldversicherungen ist Finn-Kredit nicht für einen oder mehrere bestimmte Darlehensgeber tätig. Finn-Kredit handelt als unabhängiger Vermittler zwischen Ihren Kundeninteressen und einer Vielzahl von potenziellen Darlehensgebern. Derzeit bestehen Kontakte zu einer Vielzahl von Finanzierungspartnern aus dem Bereich der Sparkassen (z.B. zur Landesbank Berlin), den Genossenschaftsbanken (z.B. zu den PSD Banken) und den Privatbanken (z.B. zur Deutschen Bank).
Darüber hinaus sind wir nicht für einen bestimmten Anbieter von Restschuldversicherungen tätig, sondern handeln als unabhängiger Vermittler von Restschuldversicherungen.
Finn-Kredit verfügt über behördliche Erlaubnisse zur Erbringung von Darlehensvermittlungs- und Beratungsleistungen im Sinne von § 34c Abs.1 GewO sowie § 34d Abs. 1 S. 1 GewO, welche durch die Handelskammer Hamburg erteilt wurden.
Die entsprechende Erlaubnis ist bei der Registerstelle der Handelskammer Hamburg sowie im Internet unter www.vermittlerregister.info unter Angabe unserer Registernummer D-PQB2-OSV7E-75, abrufbar.
Wie werden die Leistungen von Finn-Kredit vergütet?
Finn-Kredit erhält von Ihnen für die Erbringung der Darlehensvermittlungsleistungen grundsätzlich keine gesonderte Vergütung. Etwas anderes gilt nur dann, wenn mit Ihnen explizit eine gesonderte Vergütungspflicht vereinbart wurde.
Mit Ausnahme des Kreditvergabepartners Consors Finanz BNP Paribas, welcher von Ihnen eine sich an der Höhe des aufgenommenen Kredits orientierende Vermittlungscourtage erhält. Diese aber mit der vereinbarten monatlichen Kreditrate getilgt wird.
Für die erfolgreiche Vermittlung eines Abschlusses einer Restschuldversicherung über eine unserer Partnerbanken oder Kreditvergabepartner fallen für Sie keine Kosten an. Dieser Service ist für Sie kostenlos.
Sofern Finn-Kredit von Ihnen direkt eine Vergütung erhalten sollte, wird diese Vereinbarung gegenüber den Finanzierungspartnern offengelegt und die Vergütung bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses berücksichtigt.
Wie werden Auslagen von Finn-Kredit erstattet?
Als Darlehensvermittler verlangt Finn-Kredit von Ihnen grundsätzlich keine Erstattung von Auslagen. Etwas anderes gilt auch hier nur dann, wenn es gesondert mit Ihnen vereinbart wurde und die Auslagen in Ihrem Interesse für die Erfüllung des Darlehensvermittlungsvertrages anfallen (z.B. Portokosten, Kosten für Auskünfte) oder angefallen sind. Die Höhe der etwaig anfallenden Auslagen ist betragsmäßig auf den Betrag begrenzt, der im Falle der erfolgreichen Vermittlung des Darlehens als Vergütung an Finn-Kredit gezahlt worden wäre.
Zahlen Dritte ein Entgelt an Finn-Kredit?
Wenn Finn-Kredit Ihnen erfolgreich ein Darlehen vermittelt hat, erhält Finn-Kredit vom dem jeweiligen Finanzierungspartner eine Vergütung. Die Vergütung resultiert dabei anteilig aus den Zinszahlungen, Prämien und ggf. Abschlusskosten, die Ihnen vom jeweiligen Finanzierungspartner in Rechnung gestellt werden. Die Höhe der Vermittlungsprovision ist vom konkreten Finanzierungsprodukt, dem Aufwand der Kreditvermittlung sowie den Konditionen der Finanzierung abhängig, die der Finanzierungspartner festlegt. Die branchenübliche Vermittlungsprovision beträgt dabei bis zu 11% des Brutto-Darlehensbetrages. Die konkrete Höhe der Vermittlungsprovision kann erst mit Erstellung des Darlehensvertrages mit dem Finanzierungspartner errechnet werden und wird Ihnen vor Abschluss des Darlehensvertrages gesondert mitgeteilt.
Unter bestimmten Umständen erhält Finn-Kredit in Abhängigkeit von der im jeweiligen Kalenderjahr vermittelten Gesamtsumme an Finanzierungen und der Erfüllung qualitativer Voraussetzungen einen Sonderbonus von einzelnen Finanzierungspartnern. Der Sonderbonus stellt eine einmalige Sonderzahlung dar. Zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihres Finanzierungswunsches steht nicht fest, ob und ggf. in welcher Höhe Finn-Kredit einen solchen Sonderbonus erhalten wird. Eine anteilige Erstattung der Bonuszahlungen auf die Vergütung aus dem Darlehensvermittlungsvertrag findet nicht statt. Zusätzlich zu der Vermittlungsprovision ist es möglich, dass einzelne Finanzierungspartner sonstige Gebühren für die Nutzung von Internetplattformen an andere Dienstleistungsunternehmen zahlen. Hierauf hat Finn-Kredit keinen Einfluss.
Gibt es eine Beschwerdestellen?
Sie können sich im Falle einer Beschwerde direkt an die Geschäftsführer von Finn-Kredit wenden, um gemeinsam nach einer zufriedenstellenden Lösung zu suchen.
Sie können sich auch an die Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel. +49 40 69650890, Fax: +49 40 69650891, Mail: kontakt@schlichtung-finanzberatung.de wenden.